Hygienekonzept

Zum Schutz aller Teilnehmer*innen und Vermeidung einer weiteren Ausbreitung von Covid-19 / SARS-COV-2 verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten: 

Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen  

Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden 

Wer selber Symptome zeigt (Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- und Geruchssinn, allgemeine Erkältungssymptome oder starke Kopfschmerzen) oder Kontakt zu einer infizierten Person hatte, darf 14 Tage lang nicht am  Unterricht teilnehmen und meldet sich freiwillig ab 

Von allen Teilnehmern wird die Dauer des Aufenthalts protokolliert und die Daten werden von uns für einen Monat aufbewahrt und dann vernichtet 

Handdesinfektionsmittel steht für alle Teilnehmer bereit 

Bitte Ansammlung vor und nach dem Kurs vermeiden 

Die Rechtsgrundlage der Hygienemaßnahmen sind das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Schutzverordnung von Baden-Württemberg. 

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